Patientenratgeber

Kassenrezept

Kassenrezept

Woher erhalte ich eine Verordnung/Rezept für Logopädie?

Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns bei Ihrem Arzt abzuholen.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet eine logopädische Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die logopädische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht in Form von 10 Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent des Verordnungswertes pro Verordnung. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung  lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Die Kontaktaufnahme bei Kindern erfolgt auf eine einfühlsame und spielerische Art. In Form von Spielen und Tests wird der Wortschatz, das Sprachverständnis, die Grammatik und die Aussprache des Kindes beurteilt und ausgewertet.

Die Kontaktaufnahme bei Patienten mit neurologischen Störungen erfolgt auch im Beisein Angehöriger, die wir gerne beraten und auf Wunsch in die Therapie mit einbeziehen, um ein häusliches Üben zu ermöglichen.

In standardisierten Testverfahren wird das individuelle Problem ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten.

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