Therapieablauf

pfeil Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Eine logopädische Therapie findet in der Regel nach ärztlicher Verordnung statt. Logopädie kann je nach Störungsbild von Allgemeinmedizinern, HNO- Ärzten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten und Kieferorthopäden verordnet werden. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit die Therapie als Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen.

pfeil Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie selbst oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis logopädische Therapie benötigt, sieht der Weg in die logopädische Therapie wie folgt aus:

Abklärung der Notwendigkeit einer logopädischen Therapie bei einem der o.g. Ärzte:

Dieser wird Ihnen nach einer kurzen Diagnostik des Betroffenen eine logopädische Verordnung ausstellen. Sollte er das Ausstellen einer Verordnung ablehnen, hätten Sie die Möglichkeit eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt einzuholen.

pfeil Anmeldung in der logopädischen Praxis:

Vor Therapiebeginn findet immer ein Anamnesegespräch mit Diagnostik statt, um eine Basis für die Therapieplanung zu schaffen. In diesem Gespräch haben Sie natürlich die Gelegenheit Fragen zu stellen. Auch wird hier, falls nicht vorher telefonisch schon geschehen, der Termin für die regelmäßige Therapie festgelegt.

Die Therapie findet in der Regel einmal pro Woche statt und dauert meist 45 Minuten. Darin enthalten ist die Übungszeit, aber auch die Zeit für Gespräche bezüglich Hausaufgaben und weiteren Fragen. Je nach Fall wird gemeinsam entschieden, ob Begleitpersonen an der Therapie teilnehmen, oder erst zum Gespräch am Ende der Therapiezeit hinzukommen.

pfeil Grundsätzlich

Wir behandeln in unseren Praxen Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privat versicherte Patienten. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab 18 Jahren müssen 10% des Verordnungswertes, sowie 10 € Rezeptgebühr selbst gezahlt werden. Ausgenommen davon sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können.